Rechte & Pflichten von Hinterbliebenen

 

Definition Hinterbliebene

Im Allgemeinen werden die nächsten Verwandten eines Verstorbenen als Hinterbliebene bezeichnet. Der Begriff Hinterbliebene zielt zunächst auf die Bezeichnung des Lebenspartners oder Ehegatten, also dem Witwer oder der Witwe hin. Im juristischen Sinne wurde dieser Sprachgebrauch jedoch auf eng mit dem Verstorbenen verbundene Personen erweitert. Somit gelten die nächsten Angehörigen (Kinder, aber auch Pflege-, Adoptiv, und Stiefkinder) eines Verstorbenen als Hinterbliebene.

Die Hinterbliebenen eines Verstorbenen haben u.a. Ansprüche auf eine Rente und das Erbe des Verstorbenen. Sie haben aber auch die Bestattungspflicht zu erfüllen. Unabhängig von jedem Erbe müssen die Hinterbliebenen die Bestattungskosten tragen. Wenn festgestellt wird, dass diese die Kosten nicht tragen können, trägt das Sozialamt die Aufwendungen einer einfachen Bestattung.

Hinterbliebenenversorgung

Der Tod eines Menschen stellt für die Angehörigen zum einen eine starke emotionale Belastung dar und zum anderen können natürlich finanzielle Probleme dadurch entstehen. Hier versucht der Gesetzgeber unter dem Begriff Hinterbliebenenversorgung auszuhelfen. Im Sozialgesetzbuch ist die sogenannte Hinterbliebenenrente juristisch mit einer Unterhaltsersatzfunktion niedergeschrieben. Zusätzlich gibt es einen Versorgungsfreibetrag, der von den Hinterbliebenen in Anspruch genommen werden kann. Folglich soll eine solche Rente von Todes wegen im ersten Schritt den Unterhalt ersetzen, welcher der Dahingeschiedene bislang zum Lebensunterhalt der Familie beigetragen hat.

Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner wird durch den Tod des Partners zur Witwe oder zum Witwer und erhält zugleich Anspruch auf eine entsprechende Hinterbliebenenrente. Die minderjährigen Kinder werden derweilen zu Waisen oder Halbwaisen und haben unter anderem Anspruch auf eine Waisenrente. Befinden sich die Abkömmlinge des Verstorbenen in einer Ausbildung, so kann die Waisenrente bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren gezahlt werden.

 

Rechte & Pflichten der Hinterbliebenen

Neben den eben erwähnten Ansprüchen von Hinterbliebenen der Witwen- oder Waisenrente können noch weitere Rechte geltend gemacht werden. Über das gesetzliche Erbrecht erben die Angehörigen somit den Nachlass des Verstorbenen. Im selben müssen sich die Hinterbliebenen auch mit Pflichten auseinandersetzen. Denn neben all der Trauer und dem Verlust eines geliebten Menschen gilt es verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Eine dieser Pflichten ist die sogenannte Anzeigepflicht. Hierunter versteht man die Pflicht des in Kenntnis setzten eines Arztes, der im Folgenden den Tod offiziell feststellt. Zusätzlich besteht gegenüber dem Standesamt eine Informationspflicht. An dieser Stelle muss eine Sterbeurkunde beantragt werden. Neben der Beerdigung müssen sich die Hinterbliebenen um viele weitere Aufgaben kümmern, bei welchen Sie unser Bestattungsinstitut natürlich unterstützt. Hierunter zählen zum Beispiel das Auflösen von Versicherungen des Verstorbenen sowie die Auflösung der Wohnung, das Ausrichten der Trauerfeier und die Planung der Grabpflege und viele weitere Aufgaben im Bereich der Nachlassregelung. Ein oft vergessenes Thema hierbei ist die Regelung des digitalen Nachlasses von Verstorbenen. Dies beinhaltet unter anderem die Aufarbeitung und Auflösung aller digitalen Online-Konten des Verstorbenen.

Bei weiteren Detailfragen wenden Sie sich gerne an unser Bestattungsinstitut.

 

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